Vorgehen bei Ruhestörungen im Bereich der Innenstadt
Lärm, insbesondere nachts, ist nicht nur, aber auch in der Innenstadt ein ständig wachsendes Problem. Am besten können Ruhestörungen, die sich bis zu regelrechten „Lärmorgien“ ausweiten können, durch entschiedenes Handeln eingedämmt werden. Das bedeutet zum einen die individuelle Beschwerde bzw. Anzeige und zum anderen gemeinsames Agieren und Auftreten der lärmgeplagten Nachbarschaft für die Einhaltung der gesetzlichen Normen.
Daher ist, wie beschrieben, die Kürzung des Vollzugsdienstes ein fataler Rückschritt für den Lokalverein und für viele andere in ihren langjährigen Bemühungen die Innenstadt für die Bürgerinnen und Bürger weiter wohn- und lebenswert zu erhalten. Wir werden uns auch künftig für die Wiedereinrichtung der gestrichenen Stellen des Vollzugsdienstes einsetzen.
Bei aktueller Lärmbelästigung und nächtlicher Ruhestörung in der Freiburger Innenstadt schlagen wir Ihnen folgendes Vorgehen vor:
Vollzugsdienst, Tel.: 0761/ 201-4923 Bei Ordnungswidrigkeiten, wie Ruhestörungen rufen Sie zuerst den Vollzugsdienst an. Der VD hat folgende Einsatzzeiten: Mo 11:00 bis 19:00 Uhr Di-Do 09:15 bis 24:00 Uhr Fr 09:15 bis 02:00 Uhr und Sa 16:30 bis 06:00 Uhr Nach Büroschluss wird auf das Mobiltelefon der Diensthabenden umgeschaltet.
Polizeirevier Nord, Tel.: 0761/ 882-4221 Sollte der VD aus verschiedenen Gründen nicht erreichbar oder überlastet sein, rufen Sie die Polizei an.
Information an den Vorstand (Nur für Innenstadtbewohner) Bitte geben Sie dem Vorstand des Lokalvereins eine Information über das Ergebnis Ihrer Beschwerde, Email: info@lokalverein.de
Wir können mit Ihrer Unterstützung bei unseren nächsten Gesprächen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Ordnungsbehörden und des zuständigen Bürgermeisters auf besondere Brennpunkte und unzureichende oder ausgebliebene Reaktionen der Ordnungsdienste hinweisen und um geeignete Maßnahmen zur Abhilfe der Lärmbelästigungen bitten.