Lärm, insbesondere nachts, ist nicht nur, aber auch in der Innenstadt ein ständig wachsendes Problem. Am besten können Ruhestörungen, die sich bis zu regelrechten „Lärmorgien“ ausweiten können, durch entschiedenes Handeln eingedämmt werden. Das bedeutet zum einen die individuelle Beschwerde bzw. Anzeige und zum anderen gemeinsames Agieren und Auftreten der lärmgeplagten Nachbarschaft für die Einhaltung der gesetzlichen Normen.
Daher ist, wie beschrieben, die Kürzung des Vollzugsdienstes ein fataler Rückschritt für den Lokalverein und für viele andere in ihren langjährigen Bemühungen die Innenstadt für die Bürgerinnen und Bürger weiter wohn- und lebenswert zu erhalten. Wir werden uns auch künftig für die Wiedereinrichtung der gestrichenen Stellen des Vollzugsdienstes einsetzen.
Bei aktueller Lärmbelästigung und nächtlicher Ruhestörung schlagen wir Ihnen folgendes Vorgehen vor:
- Vollzugsdienst, Tel.: 0761/ 201-4923
Bei Ordnungswidrigkeiten, wie Ruhestörungen rufen Sie zuerst den Vollzugsdienst an. Der VD hat folgende Einsatzzeiten:
Mo 11:00 bis 19:00 Uhr
Di-Do 09:15 bis 24:00 Uhr
Fr 09:15 bis 02:00 Uhr und
Sa 16:30 bis 06:00 Uhr
Nach Büroschluss wird auf das Mobiltelefon der Diensthabenden umgeschaltet. - Polizeirevier Nord, Tel.: 0761/ 882-4221
Sollte der VD aus verschiedenen Gründen nicht erreichbar oder überlastet sein, rufen Sie die Polizei an. - Notruf: 110
bei akuten Notlagen anrufen. - E-Mail an den Vollzugsdienst: vollzugsdienst@stadt.freiburg.de
Sie können Ihre Beschwerde auch per Mail an den Vollzugsdienst senden. Diese werden jedoch nur zu den normalen Bürozeiten gelesen und bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass aus Beweisgründen anonyme Anzeigen nicht bearbeitet werden können!
Vorlage zum ausfüllen und runterladen: Beschwerde über nächtliche Ruhestörung - Information an den Vorstand
Bitte geben Sie dem Vorstand des Lokalvereins eine Information über das Ergebnis Ihrer Beschwerde,
Email: info@lokalverein.de
Wir können mit Ihrer Unterstützung bei unseren nächsten Gesprächen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Ordnungsbehörden und des zuständigen Bürgermeisters auf besondere Brennpunkte und unzureichende oder ausgebliebene Reaktionen der Ordnungsdienste hinweisen und um geeignete Maßnahmen zur Abhilfe der Lärmbelästigungen bitten.